OSHA-Beleuchtungsstandards

Die Arbeitsschutzbehörde der Bundesregierung ist für die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. OSHA hat Richtlinien für die Arbeitsplatzbeleuchtung aufgestellt, die Sie in Ihren Räumlichkeiten befolgen müssen. Einige spezifische Bereiche, die diese Richtlinien abdecken, umfassen die erforderliche Mindestbeleuchtung für Arbeitsbereiche, die Verkabelungsstandards, die Sicherheit von Beleuchtungsanschlüssen und -steuerungen, den Mindestabstand zu Beleuchtungskörpern, die Sicherheit von künstlichem Licht und die Notbeleuchtung.

Anforderungen an die Arbeitsplatzbeleuchtung

Der OSHA-Standard 1926.56 legte Mindestbeleuchtungsanforderungen für Fußkerzen fest - die Beleuchtungsstärke, die von einer Kerze aus einer Entfernung von 1 Fuß und abgekürzt ftc erzeugt wird - für eine Vielzahl von Arbeitsumgebungen.

Die allgemeine Beleuchtung des Baubereichs, Lagerhäuser, Korridore, Flure und Ausgänge muss mindestens 5 Fuß betragen. allgemeine Baubereiche, Betoneinbau-, Evakuierungs- und Abfallbereiche, aktive Lagerbereiche, Ladeplattformen, Betankungs- und Feldwartungsbereiche müssen mit einer Mindesthöhe von 3 ftc beleuchtet werden; allgemeine Bauanlagen und Geschäfte, einschließlich Innenbädern und Messeräumen, müssen auf 3 m² beleuchtet werden; Erste-Hilfe-Stationen, Krankenstationen und Büros müssen auf 30 ftc beleuchtet sein.

Beleuchtungsausgang und Schalterplatzierung

Die Platzierung von Beleuchtungssteckdosen und Schaltern wird durch die OSHA-Norm 1926.403 (j)(3)(ii) geregelt. Diese Norm verlangt, dass die Steckdosen so platziert werden, dass ein Mitarbeiter, der die Glühbirnen wechselt oder eine Reparatur vornimmt, vor Verletzungen durch andere bewegliche Maschinen oder unter Spannung stehende Teile geschützt ist. Darüber hinaus müssen Lichtschalter weit entfernt von sich bewegenden Maschinen oder anderen potenziellen Gefahren sein.

Anforderungen an die elektrische Installation

Die Norm 1910 regelt die gesamte Installation der elektrischen Verkabelung und gilt für die Beleuchtung. Es enthält Mindeststandards für Erdung, Kabelgröße sowie Installationsorte und -verfahren. Die Norm 1910.305 sieht eine vorübergehende Beleuchtung von nicht mehr als 600 Volt für Umbau, Wartung und Reparatur von Gebäuden vor. Es sorgt auch für vorübergehende Weihnachtsbeleuchtung und Karneval; Eine solche Beleuchtung darf 90 Tage nicht überschreiten.

Die OSHA-Norm 1910.304(c)(5) besagt, dass im Freien verwendete Leuchten unter allen stromführenden Transformatoren, Leitern und anderen elektrischen Geräten angebracht werden müssen, es sei denn, es sind ausreichende Abstände und Schutzmaßnahmen vorhanden.

Sicherheit bei künstlichem Licht

OSHA empfiehlt, einen Arbeitsbereich ergonomisch anzuordnen, um Blendung und übermäßige Beleuchtung zu reduzieren, was zu Augenbelastung und Kopfschmerzen führen kann. OSHA gibt an, dass Lichtdiffusoren auf Computerbildschirmen verwendet werden sollten, um Blendung und direktes Licht zu begrenzen; Die Schreibtische sollten so angeordnet sein, dass die Deckenleuchten parallel zu den Sichtlinien der Arbeiter verlaufen. An Fenstern sollten Jalousien und Vorhänge verwendet werden, um das Lichtniveau zu verringern.

Notbeleuchtung und Beleuchtung von Fluchtwegen

OSHA verlangt, dass alle Notausgangswege beleuchtet sein müssen, damit ein Mitarbeiter den Ausgang sehen kann. Diese Beleuchtung muss auch bei Stromausfall funktionieren. Jeder Ausgang muss außerdem mit einem Schild mit der Aufschrift "Ausgang" gekennzeichnet sein. Dieses Schild muss zu jeder Zeit mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 5 ftc beleuchtet sein. Wenn die Buchstaben des Schilds selbstleuchtend sind, muss die Oberflächenbeleuchtung mindestens 0,06 Fußlampen betragen.

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